Datenschutz
Im Rahmen meiner Hebammentätigkeit werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben und für die Begleitung in der Schwangerschaft, im Wochenbett und der Stillzeit genutzt. Neben den Angaben zur Person, geborene/ungeborene Kinder, Adresse und Kostenträger etc. gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der Hebammenberufsordnung oder Sicherung der Qualität meiner Hilfeleistung als Hebamme erforderlich ist. Ich erfülle die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art 9 Abs. 3 DSGVO.
Weitergabe der Daten
Die Daten kann ich nur an Dritte vermitteln, wenn Sie diesen Vertragsbedingungen zustimmen oder eine gesetzliche Grundlage dafür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:
Ich, sowie alle, mich im Falle einer Verhinderung vertretenden Hebammen, unterliegen auch gegenüber anderen an der Behandlung beteiligten Personen, z.B. Ärzten der Schweigepflicht und beachte/n die Bestimmungen des Datenschutzes. Sofern Sie dieser Vereinbarung zustimmen, stelle ich im Falle der Hinzuziehung eines Arztes/einer Klinikeinweisung, sowie in Zeiten von Vertretungen an die vertretenden Hebammen oder falls eine Notsituation dies rechtfertigt, die Befunde und Daten zur Verfügung, die für die Mit- oder Weiterbehandlung von Ihnen erforderlich sind.
Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt von mir direkt unmittelbar oder entsprechend § 301a Abs. 2 SGB V über eine externe Abrechnungsstelle.
Sind Sie Privatpatientin oder im Rahmen von Wahlleistungen rechne ich direkt mit Ihnen oder über eine externe Abrechnungsstelle ab.
Sofern Probenentnahmen (z.B. Blut) vorgenommen werden, führe ich die Untersuchung der Proben nicht selbst durch, sondern beauftrage damit in Ihrem Namen eine Laborarzt bzw. ein medizinisches Labor.
Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden zunächst solange gespeichert, bis die Betreuung abgerechnet und abgeschlossen ist. Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungsfristen aus dem Steuerrecht (§14b UStG). Danach müssen entsprechende Nachweise zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres.
Nach § 630f Abs. 3 BGB besteht eine Aufbewahrungsfrist für die Dokumentation von Hebammenversorgung von zehn Jahren. Gleiches ergibt sich regelmäßig auch aus der gültigen Hebammenberufsordnung, sofern dort nicht längere Fristen vorgesehen sind. Im Hinblick auf § 199 Abs. 2 BGB bin ich berechtigt, die Dokumentation bis zu 30 Jahren aufzubewahren.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung
Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf Ihrer Seite ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO). Darüber hinaus haben Sie ggf. ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21 DSGVO).
Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde
Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesschutzbehörde zu erheben. In diesem Falle ist dies die zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Königstr. 10a
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 61 55 41-0
Telefax: 0711 61 55 41-15
E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de
Abschlusserklärung
Der Leistungsempfänger / die Leistungsempfängerin erklärt sich damit einverstanden, dass seine / ihre angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden, werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Mit dem Abschluss dieses Vertrages erklären Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer Daten nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen einverstanden.
AGB's:
A Allgemeine Geschäftsbedingungen
6§ 1 Geltungsbereich
B Preisverzeichnis der Kurs- und Wahldienstleistungen
C Widerrufsbelehrung
D Inhalt des Behandlungsvertrages
A Allgemeine Geschäftsbedingungen
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für vertragliche Beziehungen zwischen
a) der Hebamme Claudia Weiland-Klug, Hebammenpraxis Taubertal - im Folgenden „Hebammenpraxis“ genannt - und
b) den Kundinnen / Kunden angebotener Hebammendienstleistungen (Beratung und Vorgespräch, Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden, Wochenbettbetreuung und Beratung bei Still- und Ernährungsproblemen des Säuglings), angebotener Kursdienstleistungen und Wahldienstleistungen – im Folgenden „Leistungsempfänger“ genannt -.
(1) Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebammenpraxis und dem Leistungsempfänger sind in der Regel privatrechtlicher Natur.
(2) Im Rahmen der Aufnahme weist der Leistungsempfänger, wenn Leistungen über eine bestehende Krankenversicherung abgerechnet werden sollen, sein Versicherungsverhältnis über die Vorlage der gültigen Gesundheitskarte nach. Die Hebammenpraxis ist berechtigt, den amtlichen Lichtbildausweis zur Identitätsfeststellung einzusehen und gegebenenfalls zu kopieren.
Für folgende Hebammenleistungen gelten die in einem Behandlungsvertrag festgelegten gesonderten Geschäftsbedingungen: Beratung, Vorgespräch, Schwangerenvorsorge, Hilfeleistungen bei Schwangerschaftsbeschwerden, Wochenbettbetreuung nach der Geburt (auch Hausbesuche) und Beratung bei Still- und Ernährungsproblemen des Säuglings. Für die sonstigen Leistungen der Hebammenpraxis gelten die in § 4 und § 5 nachstehenden Regelungen.
(1) Kurse der Hebammenpraxis können per Onlinetool oder persönlich gebucht werden. Wird die Buchung über das Onlinetool der Hebammenpraxis auf Verlangen des Leistungsempfängers durch einen Mitarbeiter/-in der Hebammenpraxis oder über das Internet durch den Leistungsempfänger selbst vorgenommen gilt der Kurs mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung als verbindlich gebucht.
(2) Die verbindliche Kursbuchung kann bis zu 4 Wochen vor Kursbeginn ohne Angabe von Gründen kostenfrei widerrufen werden. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mich (Claudia Weiland-Klug, Merowingerstraße 1, 97941 Tauberbischofsheim, Telefon 0174 6354331, E-Mail claudia.hebamme-taubertal@gmx.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Erfolgt der Rücktritt / Widerruf zu einem späteren Zeitpunkt, ist die volle Kursgebühr zu entrichten.
(3) Kursrelevante gesundheitliche Einschränkungen oder Beschwerden, sowie klinische Anzeichen einer Coronainfektion, falls Sie ein positives Testergebnis haben oder Kontaktperson sind, sind der Kursleiterin vor Beginn des Kurses bzw. vor den einzelnen Terminen unverzüglich mitzuteilen.
(4) Die Hebammenpraxis behält sich eine Kursabsage bis zu 7 Tage vor Beginn des Kurses vor, wenn die zumutbare Mindestteilnehmerzahl unterschritten wird. Entsprechendes gilt für Terminänderungen, Änderungen des Kursortes und Änderungen der Kursleitung sofern die Interessen des Leistungsempfängers im zumutbaren und nicht unangemessen benachteiligenden Umfang berührt werden.
(5) Von der Kursteilnehmerin verursachte Fehlstunden können nicht nachgeholt und nicht erstattet werden.
Muss die Hebammenpraxis einen Termin im laufenden Kurs aus wichtigen Gründen absagen, wird versucht, einen Nachholtermin zu organisieren. Ist dies nicht möglich, wird der entfallene Termin selbstverständlich nicht in Rechnung gestellt.
(6) Eine vorzeitige Kündigung vor Kursende ist nicht möglich. Das Nachholen von versäumten Kursterminen ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
(7) Erneute Rechnungsstellungen werden mit einer Bearneitungsgebühr von Euro 20,00 oder Mahnungen bei nicht fristgerechter Zahlung mit EUR 5,-- Verwaltungsgebühr belegt.
(1) Hygieneregeln für Präsenzkurse werden jeweils aktuell an die Gesetzeslage Angepasst!!, ansonsten gilt:
(2) Information zum Covid-19 Virus, Angst vor Ansteckung, Zugehörigkeit zur Risikogruppe und Management vor der einzelnen Kursstunde
Im Falle von Angst vor Ansteckung und/oder Zugehörigkeit zur Risikogruppe bzgl. Covid-19 liegt der Besuch eines Geburtsvorbereitungs- bzw. Rückbildungskurses oder anderen angebotenen Kursen im Ermessen der einzelnen Teilnehmerin. Es gilt eigenverantwortlich den persönlichen Nutzen abzuwägen, da ein Ansteckungsrisiko durch den Besuch eines Präsenzkurses selbst unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen nie ganz ausgeschlossen werden kann. Die Hebamme rät in diesem Fall, ein Kursangebot zu wählen, das in Form eines Video-Meetings angeboten wird.
Alle Teilnehmerinnen werden vor jedem Kurstermin nach Aufenthalt in einem Risikogebiet und Anzeichen einer Covid-19- Infektion abgefragt und müssen dies mit Datum und Unterschrift dokumentieren.
Folgendes unterzeichnet jeder der Teilnehmer vor Betreten des Kursraumes vor jedem Termin des Kurses (das Blatt liegt jeweils vor dem Veranstaltungsraum aus, bitte einen eigenen Stift benutzen):
"Name des Kurses:
Termin: Uhrzeit: Ort:
Ich habe mich in den letzten 14 Tagen nicht in einem Risikogebiet aufgehalten und ich habe keine der unten aufgeführten Symptome von Covid-19.
Fieber, trockener Husten und Müdigkeit, Gliederschmerzen, verstopfte Nase, Kopfschmerzen, Bindehautentzündung, Halsschmerzen, Durchfall, Geschmacks- oder Geruchsverlust oder Hautausschlag oder Verfärbung von Fingern oder Zehen. Fieber und/oder Husten aufgrund von Atemnot, Atemnot, Brustschmerzen/-druck oder Sprach- oder Bewegungsverlust.
Ort, Datum Unterschrift"
Der aktuelle Wissensstand bezgl. COVID-19 kann auf folgenden Internet-Seiten nachgelesen werden:
Robert-Koch-Institut
www.rki.de
Netzwerk Gesund ins Leben: aktuelle Informationen Impfen/Coronainfektion für Schwamgere und Stillende
https://www.gesund-ins-leben.de/fuer-familien/wissenswertes-zum-coronavirus/
Aufgrund des Pandemiegeschehens kann es der Fall sein, dass auch laufende Präsenzkurse in das Format Video-Meeting wechseln, sobald die Hebammenpraxis Taubertal so entscheidet.
Der vormals geplante / aktuelle Präsenzkurs wechselt aufgrund des Corona-Krisenmanagements zu folgenden Konditionen in das Format Videomeeting:
Das Kursangebot als Videomeeting erfolgt auf der Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V und der vom Gesetzgeber vorgegebenen Verhaltens- und Hygienemaßgaben der Bundesrepublik Deutschland, dem Land Baden-Württemberg, des Gesundheitsamtes im Main-Tauber-Kreis, den Empfehlungen des Deutschen Hebammenverbandes e.V. und der Krankenkassen während der Corona-Krise.
Die Kurstermine sind inhaltlich so angepasst, dass die grundlegenden Inhalte des Präsenzkurses vermittelt werden. Wochentag und Uhrzeit bleiben gleich.
Mit der Anmeldung zu einem Kurs oder Videomeeting erklärt sich die LeistungsempfängerIn mit den Nutzungsbedingungen von Zoom Video Communications, Inc. einverstanden. Vor Kursbeginn muss die LeistungsempfängerIn sich bei zoom.us kostenlos registrieren und ist selbst dafür verantwortlich, eine funktionierende Internetverbindung zu gewährleisten und einen Computer, Laptop oder Handy mit Kamera funktionionsbereit zu halten.
Die LeistungsempfängerIn meldet sich bei zoom.us an, bei den einzelnen Meetings bitte mit vollem Namen, damit die Anwesenheit gut erfasst werden kann. Die Anwesenheitsliste führt die Hebamme jeweils zu Kursbeginn und verliest laut die Namen und ebenso Namen der Abwesenden. Besagte Liste ist für die Abrechnug mit den Krankenkassen relevant. Fehlstunden werden der Teilnehmerinn, unerheblich aus welchen Gründen, selbst in Rechnung gestellt. Im Falle von Krankheit oder Geburt kann die TeilnehmerIn versuchen, sich das Geld von Ihrer Krankenkasse im Nachhinein rückerstatten zu lassen. Feststellungen zur Anwesenheit sind während des laufenden Kurses zu klären und im Nachhinein nicht mehr möglich.
Den Link, mit dem die TeilnehmerIn den Kursraum betreten kann, sendet ihr die Hebamme vor Beginn des ersten Termins per E-Mail zu.
Von den Krankenkassen wird gefordert, dass die Hebamme die jeweils unterzeichnete Versichertenbestätigung der Kursteilnehmerin als Original der Rechnung beilegt. Um das gewährleisten zu können, sendet die Hebammenpraxis Taubertal der TeilnehmerIn die Original-Versichertenbestätigung oder als Anlage (PDF-Datei bitte ausdrucken) zu. Bei Anwesenheit im Online-Meeting unterschreibt die TeilnehmerIn zu Beginn der Kursstunde. Bei Abwesenheit muss die Teilnehmerin die Kosten für die jeweilige Stunde selber tragen, Details dazu siehe unten in § 8 Abrechnung der Leistungen. In diesem Fall unterschreibt die Teilnehmerin die jeweilige Kursstunde nicht. Die Hebamme stellt jeweils in jeder Kursstunde die Anwesenheit/Abwesenheit fest und dokumentiert diese. Nach Abschluss des Kurses sendet die TeilnehmerIn der Hebammenpraxis die Versichertenbestätigung wieder postalisch an folgende Adresse zurück: Claudia Weiland-Klug, Merowingerstr. 1, 97941 Tauberbischofsheim
Sollte die Versichertenbestätigung nicht innerhalb der folgenden 5 Werktagen nach Beendigung des Kurses bei der Hebamme eingegangen sein, ist diese berechtigt, die Kursgebühren privat in Rechnung zu stellen und richtet sich dabei nach der jeweiligen Hebammengebührenordnug des Bundeslandes, in dem die Teilnehmerin wohnhaft ist. Details dazu siehe unten in § 8 Abrechnung der Leistungen.
Die Teilnehmerin zeichnet die Online-Kursstunden nicht auf. Die Teilnehmerin hat immer die Möglichkeit, bei Unklarheiten bei der Hebamme per E-Mail nachzufragen.
(1) Zwischen der Hebammenpraxis und dem Leistungsempfänger können die folgenden gesondert berechenbaren Wahldienstleistungen vereinbart werden: Taping und Beratungsdienstleistungen. Wahldienstleistungen sind neben den Kursdienstleistungen außerhalb von Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskursen der Hebammenpraxis Leistungen, die nicht Gegenstand des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V sind.
(2) Die Hebammenpraxis kann Wahlleistungen sofort einstellen, wenn dies für die Erfüllung der allgemeinen Hebammenleistungen, bzw. der Kursdienstleistungen für andere Leistungsempfänger erforderlich wird.
(1) Besondere Bedingungen für Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse: Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Fehlstunden können gemäß der Hebammen-Gebührenordnung nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Die Hebammenpraxis behält unabhängig vom Grund des Versäumnisses ihren vollen Gebührenanspruch. Versäumte Kursstunden werden von der Kursteilnehmerin selbst getragen. Bei der Anmeldung zu dem jeweiligen Kurs überweist die Teilnehmerin eine Kaution, mit der die Hebamme die Fehlstunden ggf. verrechnet. Nach Abschluss des Kurses erhält die Teilnehmerin die Kaution in voller Höhe oder den verbleibenden Restbetrag zurück. Grundlage für die durch die Teilnehmerin selbst zu zahlenden Fehlstunden ist die aktuelle Hebammen-Gebührenverordnung. Zzgl. fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro an. Privat versicherte Frauen bekommen am Ende des Kurses eine Rechnung gemäß aktueller Hebammen-Gebührenordnung, die sie dann bei ihrer Versicherung einreichen können. Eine vorzeitige Kündigung vor Kursende ist nicht möglich. Das Nachholen von versäumten Kursterminen ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
Besonderheit bei Online-Kursen im Video-Meeting: Von den Krankenkassen wird gefordert, dass die Hebamme die jeweils unterzeichnete Versichertenbestätigung der Kursteilnehmerin als Original der Rechnung beilegt. Um das gewährleisten zu können, sendet die Hebammenpraxis Taubertal der TeilnehmerIn die Original-Versichertenbestätigung oder als Anlage (PDF-Datei bitte ausdrucken) zu. Bei Anwesenheit im Online-Meeting unterschreibt die TeilnehmerIn zu Beginn der Kursstunde auf dem Dokument. Bei Abwesenheit muss die Teilnehmerin die Kosten für die jeweilige Stunde selber tragen. In diesem Fall unterschreibt die Teilnehmerin die jeweilige Kursstunde nicht. Die Hebamme stellt jeweils in jeder Kursstunde die Anwesenheit/Abwesenheit fest und dokumentiert diese. Nachträgliche Änderungen der Teilnehmerliste sind nicht möglich, ev. Unklarheiten müssen während des Kurses geklärt werden. Nach Abschluss des Kurses sendet die TeilnehmerIn der Hebammenpraxis die Versichertenbestätigung postalisch an folgende Adresse zurück: Hebammenpraxis Taubertal, Claudia Weiland-Klug, Merowingerstr. 1, 97941 Tauberbischofsheim
Sollte die Versichertenbestätigung nicht innerhalb der folgenden 5 Werktage nach Beendigung des Kurses bei der Hebamme eingegangen sein, ist diese berechtigt, die Kursgebühren privat in Rechnung zu stellen. Grundlage für die durch die Teilnehmerin selbst zu zahlenden Fehlstunden ist die aktuelle Hebammen-Gebührenverordnung. Zzgl. fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20,00 Euro an.
(2) Sofern eine Kostenübernahme durch einen öffentlich-rechtlichen Kostenträger vorgesehen ist (z. B. bei gesetzlich krankenversicherten Leistungsempfängern), rechnet die Hebammenpraxis auf der Basis der aktuellsten Hebammen-Vergütungsvereinbarung (Anlage zum Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134 a SGB V) in der jeweils gültigen Fassung direkt mit dem Kostenträger ab. Die Hebammenpraxis ist berechtigt, Nachforderungen wegen rückwirkender Erhöhungen gegenüber dem Leistungsempfänger geltend zu machen.
(3) Sofern kein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz besteht oder Kursdienstleistungen, bzw. Wahlleistungen in Anspruch genommen werden, die vom gesetzlichen Krankenversicherungsschutz nicht umfasst sind, gibt es nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften keine Leistungspflicht eines öffentlich–rechtlichen Kostenträgers. In diesem Fall ist der Leistungsempfänger der Hebammenpraxis gegenüber Selbstzahler. Selbstzahler sind zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen der Hebammenpraxis verpflichtet. Bei Selbstzahlern richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes der Leistungserbringung, bzw. nach dem Preisverzeichnis der Hebammenpraxis für Wahlleistungen und Kursdienstleistungen (siehe B Preisverzeichnis). Für erbrachte Leistungen können neben einer Schlussrechnung Zwischenrechnungen erstellt werden. Die Nachberechnung von Leistungen, die in der Schlussrechnung nicht enthalten sind und die Berichtigung von Fehlern bleiben vorbehalten. Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung innerhalb von 2 Wochen fällig. Für den Verzug gelten die gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
(4) Von der Hebamme gestellte private Rechnungen an Selbstzahlerinnen sind innerhalb von 2 Wochen zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer der Versicherung oder der Beihilfestelle (§286 Abs. 3 BGB). Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife. Bei Zahlungsverzug berechnet sie neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 €.
Mit der Hebammenpraxis vereinbarte Termine sind wahrzunehmen. Sollte ein Termin aus wichtigem Grund nicht wahrgenommen werden können, so ist dies mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin der Hebammenpraxis mitzuteilen. Andernfalls kann die Praxis dem Leistungsempfänger für den nicht wahrgenommenen Termin EUR 40,00 zzgl. EUR 20,00 Verwaltungsgebühr in Rechnung stellen.
(1) Die Hebammenpraxis betreut im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit, diejenigen, die Hebammenleistungen bedürfen. Ist die Hebammenpraxis belegt, kann eine Betreuung nicht erfolgen.
(2) Entlassen wird, wer nach dem Urteil der betreuenden Hebamme einer weiteren Betreuung durch die Hebammenpraxis nicht mehr bedarf oder wer die Entlassung ausdrücklich wünscht. Besteht der Leistungsempfänger entgegen dem Rat der Hebamme auf Entlassung oder verlässt der Leistungsempfänger eigenmächtig die Hebammenpraxis, haftet diese für die entstehenden Folgen nicht.
(1) Dokumentationsunterlagen und sonstige Aufzeichnungen sind Eigentum der Hebammenpraxis.
(2) Leistungsempfänger haben keinen Anspruch auf Herausgabe der Originalunterlagen. Das Recht des Leistungsempfängers oder eines von ihm Beauftragten auf Einsicht in die Aufzeichnungen, ggf. auf Überlassung von Kopien auf seine Kosten und die Auskunftspflicht der zuständigen Hebamme bleiben unberührt.
(3) Die Verarbeitung der Daten einschließlich ihrer Weitergabe erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere der Bestimmungen über den Datenschutz, der Schweigepflicht und des Sozialgeheimnisses. Weitere Informationen dazu erhalten Sie in der Datenschutzerklärung.
(1) Für eingebrachte Sachen, die in der Obhut des Leistungsempfängers bleiben, haftet die Hebammenpraxis nur bei von ihr zu vertretendem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; das gleiche gilt bei Verlust und Beschädigung von Geld und Wertsachen, die in den Räumlichkeiten der Hebammenpraxis aufbewahrt wurden.
(2) Haftungsansprüche wegen Verlustes und Beschädigung von Geld und Wertsachen müssen unverzüglich bzw. spätestens innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Erlangung der Kenntnis von dem Verlust oder der Beschädigung schriftlich geltend gemacht werden.
Der Zahlungspflichtige hat seine Schuld auf seine Gefahr und Kosten in Tauberbischofsheim zu erfüllen. Gerichtsstand ist Tauberbischofsheim.
Sollten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragspartner eine Regelung zu finden, die dem verfolgten Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
B Preisverzeichnis der Kurs- und Wahlleistungen
Hinweis: Die Kosten einzelner Dienstleistungen können von privaten oder gesetzlichen Krankenkassen teilweise oder ganz übernommen werden. Wir empfehlen Ihnen daher, bei ihrer Krankenkasse direkt nachzufragen.
(1) Geburtsvorbereitungskurs:
Präsenzstunden: Kassenleistung, Kaution 100,00 €
Fehlstunden: 12,60 € pro Termin (95 Min./Selbstzahler) / 14,59 € pro Termin mit Partner (110 Min./Selbstzahler)
Partnergebühr (Selbstzahler) Teilnahme am Wehenworkshop / 2 Termine( insges. 220 Minuten): 85,00 €
(2) Einzelcoaching Geburtsvorbereitung
Mit Rezept: Kassenleistung
Selbstzahler: 60,00 € (60 Min.)
(3) Paarcoaching Geburtsvorbereitung
Mit Rezept: Kassenleistung, Partnergebühr (Selbstzahler) 15,00 € (60 Min.)
Selbstzahler: 45,00 € (60 Min.), Partnergebühr (Selbstzahler) 15,00 € (60 Min.)
(4) Rückbildungskurs
Präsenzstunden: Kassenleistung, Kaution 63,00 Euro
Fehlstunden: 7,96 € pro Termin (60 Min./Selbstzahler)
(5) Einzelcoaching Rückbildung
Mit Rezept: Kassenleistung
Selbstzahler: 60,00 € (60 Min.)
(6) Kurs: MamaWORKOUT mit Babybauch©
Konditionen s. in der aktuellen Kursbeschreibung auf www.hebammenpraxis-taubertal.de
(7) Kurs: "Berührt" BabyMASSAGE,
Konditionen s. in der aktuellen Kursbeschreibung auf www.hebammenpraxis-taubertal.de
(8) Effektive Manuelle Hilfen / EMH©, erfahre mehr auf meiner Webseite!
Es gibt unterschiedliche Gründe für eine Behandlung:
- eine genussvolle Auszeit
- als geburtsvorbereitende Behandlung ab der 36. Schwangerschaftswoche ++ Lösung von Dysbalancen ++ Stärkung des Vertrauens der Frau in sich selbst und die eigene Wahrnehmung ++ Stärkung des muskulären Tonus ++ Intensivierung der Bindung zwischen Mutter und Kind ++ Beckenlösung ++ Beckenschaukel
- bei konkreten Beschwerden / Im Fall von Hebammenhilfe bei schwangerschaftsbedingten Beschwerden nutze ich u.a. auch die Methoden der Effektiven Manuellen Hilfen. In diesem Fall leistet die Betreute einen privaten Eigenanteil von 25,00 € pro Termin.
- EMH©-Behandlung in Form von Massage oder geburtsvorbereitend ohne konkrete Beschwerden in der Schwangerschaft / im Anschluss an einen Wochenbettbesuch ist eine präventive Wohlfühlbehandlung und damit keine Kassenleistung. Kosten für Selbstzahler: 1,00 € / Minute, Empfehlung: mind. 25 Min. Bei einer Buchung von 5 Terminen gibt es 10% Ermäßigung!
(9) Taping (inklusive Material)
Selbstzahler: variiert zwischen 5,00 € und 25,00 € pro Anlage
Geburtsvorbereitendes Taping mit Gittertape ab der 36. SSW: 15,00 €
(+ Fahrtkosten (0,81 €/km), falls der Termin zuhause gewünscht ist und nicht mit einer anderen Hebammendienstleistung in Verbindung steht)
(10) Einmalige Rufbereitschaftspauschale bei ambulanter Geburt
Selbstzahler: 150,00 € Eine ambulante Geburt muss vor der Geburt besprochen werden und der Betrag eingegangen sein! Es bedarf dazu einer von beiden Seiten unterzeichneten Ergänzung dieser behandlungsvereinbarung!
C Widerrufsbelehrung der Hebammenpraxis Taubertal
1 Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir (Claudia Weiland-Klug, Merowingerstraße 1, 97941 Tauberbischofsheim, Telefon 0174 6354331, E-Mail claudia.hebamme-taubertal@gmx.de), mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
2 Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle diesbezüglichen Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu bezahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
3 Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufrechts
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und wir mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
Ende der Widerrufsbelehrung
Stand: 11.11.2023
D Inhalt des Behandlungsvertrages:
"Diese Behandlungsvereinbarung enthält wichtige Informationen als Rahmen für eine gute und reibungslose Zusammenarbeit.
Leistungen
Ihnen steht bereits während der Schwangerschaft und nach der Geburt Hebammenhilfe zu. Diese Leistungen sind Krankenkassenleistungen und erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V. Die erbrachten Leistungen werden von der Hebamme direkt mit Ihrer Krankenkasse oder mit Ihnen im Falle von Privatversicherung abgerechnet. Sie stimmen dem dazu notwendigen Datenaustausch zu. (s. Datenschutzerklärung)
Sie quittieren der Hebamme ihre erbrachten Leistungen auf den dafür vorgesehen Versichertenbestätigungen oder nach Telefonie oder Videomeeting über eine E-Mailbestätigung unmittelbar nach Erhalt der Leistung Sie beantworten die dafür erstellte E-Mail der Hebamme wie beschrieben. In der Antwortmail müssen Ihre Angaben zu Ihrer Person enthalten sein, wie Name, Geburtsdatum, Wohnort, und die Versichertennummer/ Nummer der Krankenkasse. Folglich löschen Sie die Daten bitte nicht aus der Mail. Die Bestätigungs-E-Mail senden sie bitte auch zu, falls Sie privat versichert sind. Über den Umfang der erstattungsfähigen Leistungen wird die Hebamme Sie zu Beginn der Zusammenarbeit informieren:
Während Schwangerschaft, Wochenbett, Baby- und Stillzeit können Sie folgende Leistungen von der Hebamme erhalten, welche von Ihrer Krankenkasse übernommen werden:
- Individuelle Basisdatenerhebung und Leistungsauskunft
- Individuelles Vorgespräch über Fragen zu Schwangerschaft und Geburt
- Hilfeleistung bei Schwangerschaftsbeschwerden und bei Wehen
- Beratung (u.a. Ernährung, gesunde Lebensweise, Wochenbett-Check, Stillgespräch,
Kolostrumberatung, Beikost, Fragen rund um das Baby, etc.)
- Geburtsvorbereitung im Kurs
- Entspannungs- und Bewegungskurs für Schwangere: "Mamaworkout mit Babybauch" (Selbstzahler)
- Einzelcoaching Geburtsvorbereitung nach Indikation auf Rezept
- Wochenbettbetreuung
- Rückbildung im Kurs
- Einzelcoaching Rückbildung nach Indikation auf Rezept
- Beratung in der Baby- und Stillzeit
Falls Sie sich in ärztlicher oder klinischer Behandlung befinden, kann die Hebamme Sie im Rahmen einer Mitbetreuung begleiten.
Während der Wochenbettzeit übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen folgende Hebammenleistungen:
- Bei Bedarf täglich zwei Hausbesuche in den ersten 10 Tagen nach der Geburt.
- Anschließend stehen Ihnen weitere 16 Kontakte (inkl. telefonischer Beratungen) innerhalb der ersten 12 Wochen und
- weitere 8 Kontakte bis zum Ende des 9. Lebensmonates Ihres Babys bzw. darüber hinaus bis zum Ende der Stillzeit zu.
Die Betreuung durch die Hebamme nach ambulanter Geburt muss gesondert und frühzeitig abgesprochen werden, da diese ein höheres Maß an Zeit und Maßnahmen erfordert. Für ambulante Geburten ist die Hebamme für Sie ab der 36 +7. SSW in Rufbereitschaft, um Sie ev. das erste Mal wenige Stunden nach der Geburt zu besuchen. Außerdem umfasst die Rufbereitschaft eine erweiterte Erreichbarkeit in den ersten Wochenbetttagen. Für die erweiterte Rufbereitschaft wird eine Kostenpauschale erhoben. Die U2 sowie die Fersenblutentnahme muss Geburt vor der Geburt mit dem Kinderarzt abgesprochen werden. Für die Fersenblutentnahme müssen die Eltern im Vorfeld von einem Kinderarzt aufgeklärt werden, die Hebamme benötigt eine schriftliche Beauftragung von Seiten des Kinderarztes. Beide Dokumente müssen vor der Geburt von den Eltern besorgt und der Hebamme vorgelegt werden.Die Hebamme betreut eine ambulante Geburt ausschließlich dann, wenn sie vorher gut geplant und besprochen wurde. Es fällt eine Rufbereitschaftspauschale an und es bedarf dafür einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Die Anmeldung für die von der Hebamme geleiteten Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse erfolgt ausschließlich online über: www.hebammenpraxis-taubertal.de
Für die Wochenbettzeit gilt:
Bitte informieren Sie die Hebamme umgehend schriftlich per SMS nach der Geburt Ihres Kindes, damit diese die Hausbesuche einplanen kann. Melden Sie sich dann bitte ein weiteres Mal, sobald Sie wissen, wann Sie nach Hause gehen, damit die Uhrzeit für den ersten Besuch absprochen werden kann. Sollte die Hebamme erst von Ihnen am Tag der Entlassung erfahren, dass Sie nach Hause gehen oder schon seit Tagen zu Hause sind, kann sie kurzfristig keine freien Kapazitäten garantieren.
Aufgrund der unterschiedlichen Anfahrtswege, unterschiedlicher Dauer der einzelnen Besuche und eventueller Notfälle, kann die ausgemachte Uhrzeit um 20 Minuten (+oder-) der vereinbarten Zeit variieren. Bei größerer Zeitabweichung meldet sich die Hebamme telefonisch.
Mit der Hebammenpraxis vereinbarte Termine sind wahrzunehmen. Sollte ein Termin aus wichtigem Grund nicht wahrgenommen werden können, so ist dies mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin der Hebammenpraxis mitzuteilen. Andernfalls kann die Praxis dem Leistungsempfänger für den nicht wahrgenommenen Termin EUR 40,00 zzgl. EUR 20,00 Verwaltungsgebühr in Rechnung stellen.
Um allen Frauen im Wochenbett gerecht zu werden, gehen Hebammenbesuche vor privaten Terminen. Ein Hausbesuch dauert in der Regel ca. 20-40 Minuten. Sollte diese Zeit in den ersten Tagen nicht ausreichen, kann ein weiterer Termin am selben Tag erfolgen.
Damit möglichst viele Frauen eine Hebammenbetreuung erhalten, behält sich die Hebamme vor, die Wochenbettbetreuung ab der 5. Woche nach der Geburt in Ihrem Praxisraum (Vital-Coaching Ganzheitliche Körperpraxis, Wellnessraum, Königheimerstr. 1, 97941 Tauberbischofsheim) durchzuführen, vorausgesetzt, es geht Ihnen gut. Diese neue Struktur ist dem Hebammenmangel geschuldet und ein Versuch, den Frauen im Wochenbett die nötige Betreuung anzubieten. Allerdings versucht die Hebamme immer, Hausbesuche zu ermöglichen, wenn es der zeitliche Rahmen zulässt.
An den Wochenenden melden Sie sich natürlich nach vorheriger Absprache in dringenden Fällen bei Bedarf.
Vertretung
Eine Vertretung in Urlaub, Krankheit oder Fortbildung ist jeweils über eine Kooperationspartnerschaft mit Hebammen aus der Region geregelt. Sollte die jeweilige Kooperationspartnerin ebenfalls verhindert sein, wenden Sie sich bitte in diesem Fall in wichtigen Fragen an Ihren Kinderarzt oder Ihren Gynäkologen.
Erreichbarkeit
Unter der oben genannten Telefonnummer ist die Hebamme in der Regel Mo-Do zwischen 8.00-12.00 und 14.30-17.00 Uhr und Freitags zwischen 8.00-12-00 Uhr erreichbar. Sollte sie nicht persönlich zu sprechen sein, z.B. während eines Termins oder einer Fahrt im Auto, bittet die Hebamme Sie, ihr eine Nachricht per E-Mail mit Angabe Ihrer Telefonnummer zu hinterlassen. Außerhalb der oben angegebenen Zeiten muss eine Rufbereitschaft vorher abgesprochen sein.
Das alleinige erscheinen Ihrer Telefonnummer, sowie Nachrichten per Sozialen Netzwerken werden nicht beantwortet.
In dringenden Anfragen oder außerhalb der telefonischen Erreichbarkeit wenden Sie sich bitte an Ihren Gynäkologen/Kinderarzt oder an Ihre jeweilige Entbindungsklinik.
Terminverlegung
In seltenen Fällen kommt es berufsbedingt zu kurzfristiger Absage eines Termins. In diesem Fall wird die Hebamme Ihnen so schnell wie möglich einen Ersatztermin anbieten.
Kosten
Von der Hebamme gestellte private Rechnungen an Selbstzahlerinnen sind innerhalb von 2 Wochen zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer der Versicherung oder der Beihilfestelle (§286 Abs. 3 BGB). Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife. Bei Zahlungsverzug berechnet sie neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 €.
Folgende Kosten werden von Ihrer Krankenkasse nicht übernommen und müssen daher von Ihnen selber getragen werden:
- Falls keine gültige Mitgliedschaft mit der angegebenen Krankenkasse besteht.
- Wenn Leistungen bei mehreren Hebammen an einem Tag in Anspruch genommen werden und/oder das
erstattungsfähige Kontingent hierfür überschritten wird. Die Individuelle
Basisdatenerhebung und Leistungsauskunft kann z.B. nur einmal in der Schwangerschaft
abgerechnet werden und diese Leistung würde Ihnen selbst in dem Fall mit 32,02 Euro, bei
Privatversicherten 32,02 € x 1,8, selbst in Rechnung gestellt werden. Da die Hebamme von der
jeweiligen Situation keine Kenntnis hat, ist die o.g. Gebühr vor der Leistungserbringung als Kaution zu
überweisen. Stellt sich heraus, dass die Hebamme die Gebühr bei der Krankenkasse abrechnen
konnte, wird die Kaution selbstverständlich nach Zahlungseingang zurück überwiesen.
- verwendete Hilfsmittel, insbesondere für die Still- und Wochenbettzeit, die über die Pauschale der
Krankenkasse hinausgehen
- Kurse: Bei Erstellung einer Selbstzahlerrechnung aufgrund von Fehlstunden in den Kursen wird eine Verwaltungsgebühr von 5,00 € fällig. Wird im Fall eines Online-Kurses die Versichertenbestätigung nicht fristgerecht zugesandt, wird für die Erstellung einer Selbstzahlerrechenugn eine Verwaltungsgebühr von 20,00 € fällig.
- Sofern Probenentnahmen (z.B. Blut) vorgenommen werden, führt die Hebamme die Untersuchung der Proben
nicht selbst durch, sondern beauftragt damit in Ihrem Namen einen/-ne Laborarzt/-ärztin bzw. ein
medizinisches Labor. Für gesetzlich Versicherte zählen die Basis-Laboruntersuchungen zu den
Kassenleistungen.
- andere Wahlleistungen, die von Ihnen ausdrücklich erwünscht werden.
Gebühren Kurs- und Wahldienstleistungen:
Hinweis: Die Kosten einzelner Dienstleistungen können von privaten oder gesetzlichen Krankenkassen teilweise oder ganz übernommen werden. Wir empfehlen Ihnen daher, bei ihrer Krankenkasse direkt nachzufragen.
(1) Geburtsvorbereitungskurs:
Präsenzstunden: Kassenleistung, Kaution 100,00 €
Fehlstunden: 12,60 € pro Termin (95 Min./Selbstzahler) / 14,59 € pro Termin mit Partner (110 Min./Selbstzahler)
Partnergebühr (Selbstzahler) Teilnahme am Wehenworkshop / 2 Termine( insges. 220 Minuten): 75,00 €
(2) Einzelcoaching Geburtsvorbereitung
Mit Rezept: Kassenleistung
Selbstzahler: 60,00 € (60 Min.)
(3) Paarcoaching Geburtsvorbereitung
Mit Rezept: Kassenleistung, Partnergebühr (Selbstzahler) 15,00 € (60 Min.)
Selbstzahler: 45,00 € (60 Min.), Partnergebühr (Selbstzahler) 15,00 € (60 Min.)
(4) Rückbildungskurs
Präsenzstunden: Kassenleistung, Kaution 63,00 Euro
Fehlstunden: 7,96 € pro Termin (60 Min./Selbstzahler)
(5) Einzelcoaching Rückbildung
Mit Rezept: Kassenleistung
Selbstzahler: 60,00 € (60 Min.)
(6) Kurs: MamaWORKOUT mit Babybauch©
Konditionen s. in der aktuellen Kursbeschreibung auf www.hebammenpraxis-taubertal.de
(7) Kurs: "Berührt" BabyMASSAGE,
Konditionen s. in der aktuellen Kursbeschreibung auf www.hebammenpraxis-taubertal.de
(8) Effektive Manuelle Hilfen / EMH©
Es gibt unterschiedliche Gründe für eine Behandlung:
- eine genussvolle Auszeit
- als geburtsvorbereitende Behandlung ab der 36. Schwangerschaftswoche ++ Lösung von Dysbalancen ++ Stärkung des Vertrauens der Frau in sich selbst und die eigene Wahrnehmung ++ Stärkung des muskulären Tonus ++ Intensivierung der Bindung zwischen Mutter und Kind ++ Beckenlösung ++ Beckenschaukel
- bei konkreten Beschwerden - Im Fall von Hebammenhilfe bei schwangerschaftsbedingten Beschwerden nutze ich u.a. auch die Methoden der Effektiven Manuellen Hilfen. In diesem Fall leistet die Betreute eine private Zuzahlung von 25,00 € pro Termin.
EMH©-Behandlung in Form von Massage oder geburtsvorbereitend ohne konkrete Beschwerden in der Schwangerschaft / im Anschluss an einen Wochenbettbesuch ist eine präventive Wohlfühlbehandlung und damit keine Kassenleistung. Kosten für Selbstzahler: 1,00 € / Minute, Empfehlung: mind. 25 Min. Bei einer Buchung von 5 Terminen gibt es 10% Ermäßigung!
(9) Taping (inklusive Material)
Selbstzahler: variiert zwischen 5,00 € und 25,00 € pro Anlage
Geburtsvorbereitendes Taping mit Gittertape ab der 36. SSW: 15,00 €
(+ Fahrtkosten (0,81 €/km), falls der Termin zuhause gewünscht ist und nicht mit einer anderen Hebammendienstleistung in Verbindung steht)
(10) Einmalige Rufbereitschaftspauschale bei ambulanter Geburt
Selbstzahler: 150,00 € Eine ambulante Geburt muss vor der Geburt besprochen werden und der Betrag eingegangen sein! Es bedarf dazu einer von beiden Seiten unterzeichneten Ergänzung dieser Behandlungsvereinbarung!
Datenschutz
Die Hebamme unterliegt der Schweigepflicht und beachtet die Bestimmungen des Datenschutzes. Im Falle einer Hinzuziehung ärztlicher Hilfe stellt die Hebamme der weiter- oder mitbetreuenden Stelle Befunde und Daten zur Verfügung, die für die Weiter- oder Mitbehandlung von Mutter und Kind erforderlich sind. Das Gleiche gilt für den Fall einer weiter- oder mitbehandelnden Hebamme im Vertretungsfall.
Alle Daten, die zur Abrechnung der erbrachten Leistung notwendig sind, werden unter Berücksichtigung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen an die Krankenkasse übermittelt.
Mit der Unterschrift unter diesen Vertrag wird ausdrücklich die Zustimmung zur Verwendung der Daten für oben genannte Zwecke gegeben.
Haftung
Die Hebamme haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Betreuung in der Schwangerschaft und Wochenbett sowie im Rahmen der Hilfeleistung bei Stillschwierigkeiten und Ernährungsproblemen des Säuglings.
Für die Tätigkeit im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme.
Soweit während der Schwangerschaft oder im Wochenbett Probleme auftreten, die einer ärztlichen Behandlung bedürfen, wird die Hebamme Sie in ärztliche bzw. klinische Behandlung weiterleiten. In diesem Fall entsteht zu dieser/diesem ein selbstständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
Salvatorische Klausel
Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so ist davon nicht die Wirksamkeit des übrigen Vertrages betroffen. Die unwirksamen Bestimmungen werden ersetzt durch solche, die der wirksamen am nächsten kommen.
Bestätigung
Die AGB’s der Hebammenpraxis Taubertal, deren Kenntnisnahme bei der Online-Anmeldung bestätigt wurde, werden hierdurch nicht aufgehoben.
Mit dem Abschluss dieses Vertrages erkläre ich mich mit der Verwendung meiner Daten laut Datenschutzgesetzverordnung einverstanden und habe die Datenschutzerklärung als Kopie erhalten, verstanden und unterzeichnet.
Ich habe den Inhalt dieser Behandlungsvereinbarung gelesen und bin ebenso einverstanden. Das Dokument habe ich als Kopie erhalten. Ich bestätige die Richtigkeit meiner Angaben bei der Online-Registrierung der Hebammenpraxis Taubertal. Änderungen dieser Vereinbarung und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Hiermit melde ich mich verbindlich zur Betreuung in der Schwangerschaft / zur Wochenbettbetreuung / Beratung bei Stillschwierigkeiten bei der Hebamme an und versichere, Mitglied bei der oben genannten Krankenkasse zu sein. Sollte sich die Krankenkassenzugehörigkeit oder andere Daten zur Person oder Adresse etc. verändern, teile ich diese der Hebamme unverzüglich mit! Wird eine Aktualisierung der Personenstands-oder Versichertendaten nicht unverzüglich an die Hebammenpraxis übermittelt fällt eine Aufwandspauschale von 20,00 € an.
Stand: 11.11.2023"
Potrošači imaju pravo na odustanak pod sljedećim uvjetima:
Potrošač je svaka fizička osoba koja sklopi pravni posao u svrhu koja se ne može pretežito pripisati njegovoj gospodarskoj ili samostalnoj profesionalnoj djelatnosti. Primalja/primaljska ordinacija ističe sudioniku sljedeće: Imate pravo otkazati ovaj ugovor u roku od 14 dana bez navođenja razloga. Otkazni rok je 14 dana od dana sklapanja ugovora. Kako biste iskoristili svoje pravo na odustajanje, morate obavijestiti primalju o svojoj odluci da odustanete od ovog ugovora jasnom izjavom (npr. pismom poslanim poštom ili e-poštom). Kako bi se ispunio otkazni rok, dovoljno je da prije isteka otkaznog roka pošaljete obavijest o ostvarivanju prava na otkaz.
Posljedice opoziva
Primalja/primaljska ordinacija dužna je sve uplate primljene od polaznice vratiti odmah, a najkasnije u roku od 14 dana od dana primitka obavijesti o opozivu. Ako je sudionik zatražio da usluga počne tijekom razdoblja otkazivanja, sudionik mora platiti primaljskoj ordinaciji odgovarajući iznos koji odgovara omjeru usluge iskorištene do tog trenutka.