Datenschutz
Im Rahmen meiner Hebammentätigkeit werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben und für die Begleitung in der Schwangerschaft, im Wochenbett und der Stillzeit genutzt. Neben den Angaben zur Person, geborene/ungeborene Kinder, Adresse und Kostenträger etc. gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der Hebammenberufsordnung oder Sicherung der Qualität meiner Hilfeleistung als Hebamme erforderlich ist. Ich erfülle die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art 9 Abs. 3 DSGVO.
Weitergabe der Daten
Die Daten kann ich nur an Dritte vermitteln, wenn Sie diesen Vertragsbedingungen zustimmen oder eine gesetzliche Grundlage dafür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:
Ich, sowie alle, mich im Falle einer Verhinderung vertretenden Hebammen, unterliegen auch gegenüber anderen an der Behandlung beteiligten Personen, z.B. Ärzten der Schweigepflicht und beachte/n die Bestimmungen des Datenschutzes. Sofern Sie dieser Vereinbarung zustimmen, stelle ich im Falle der Hinzuziehung eines Arztes/einer Klinikeinweisung, sowie in Zeiten von Vertretungen an die vertretenden Hebammen oder falls eine Notsituation dies rechtfertigt, die Befunde und Daten zur Verfügung, die für die Mit- oder Weiterbehandlung von Ihnen erforderlich sind.
Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt von mir direkt unmittelbar oder entsprechend § 301a Abs. 2 SGB V über eine externe Abrechnungsstelle.
Sind Sie Privatpatientin oder im Rahmen von Wahlleistungen rechne ich direkt mit Ihnen oder über eine externe Abrechnungsstelle ab.
Sofern Probenentnahmen (z.B. Blut) vorgenommen werden, führe ich die Untersuchung der Proben nicht selbst durch, sondern beauftrage damit in Ihrem Namen eine Laborarzt bzw. ein medizinisches Labor.
Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden zunächst solange gespeichert, bis die Betreuung abgerechnet und abgeschlossen ist. Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungsfristen aus dem Steuerrecht (§14b UStG). Danach müssen entsprechende Nachweise zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres.
Nach § 630f Abs. 3 BGB besteht eine Aufbewahrungsfrist für die Dokumentation von Hebammenversorgung von zehn Jahren. Gleiches ergibt sich regelmäßig auch aus der gültigen Hebammenberufsordnung, sofern dort nicht längere Fristen vorgesehen sind. Im Hinblick auf § 199 Abs. 2 BGB bin ich berechtigt, die Dokumentation bis zu 30 Jahren aufzubewahren.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung
Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf Ihrer Seite ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO). Darüber hinaus haben Sie ggf. ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21 DSGVO).
Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde
Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesschutzbehörde zu erheben. In diesem Falle ist dies die zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Königstr. 10a
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 61 55 41-0
Telefax: 0711 61 55 41-15
E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de
Abschlusserklärung
Der Leistungsempfänger / die Leistungsempfängerin erklärt sich damit einverstanden, dass seine / ihre angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden, werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Mit dem Abschluss dieses Vertrages erklären Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer Daten nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen einverstanden.